FAQ*
Wird von den deutschen Behörden eine Geburtsurkunde verlangt, ist in der Regel die Übersetzung der „Lixiarchikí práxi génnisis / Ληξιαρχική πράξη γέννησης“ und nicht der Geburtsbescheinigung (Pistopoiitikó génnisis / Πιστοποιητικό γέννησης) erforderlich.
Die Apostille (Haager Apostille) ist ein Stempel in Form eines Rechtecks. Sie wird vom Ausstellungsstaat auf öffentlichen Urkunden angebracht, um die Echtheit der Unterschrift sowie die Eigenschaft des ausstellenden Beamten zu bestätigen. Für in Deutschland ausgestellte Urkunden (z. B. Meldebescheinigungen, Ansässigkeitsbescheinigungen, Bescheinigungen in Steuersachen, Schulzeugnisse für die Beantragung der Wehrdienstbefreiung in Griechenland usw.) wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung (z. B. https://www.brd.nrw.de/themen/ordnung-sicherheit/apostillen-und-beglaubigungen/apostillenbeglaubigungen) oder an das zuständige Amt Ihres Bundeslandes.
Bitte beachten: Maschinell erstellte Dokumente ohne Unterschrift können keine Apostille erhalten. Das Dokument muss vom zuständigen Beamten unterzeichnet werden.
Für gerichtliche Urkunden (z. B. Scheidungen, Adoptionen, Urteile, Beschlüsse usw.) ist das jeweilige Landgericht zuständig (z. B. https://www.lg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/aufgabengebiete/verwaltungsabteilung/apostillen_und_legalisationen/index.php).
Dasselbe Gericht stellt auch eine Apostille für die Unterschrift des Übersetzers aus, sollte das von einer Behörde verlangt werden.
Für private Dokumente (z. B. Arbeitszeugnisse von privaten Arbeitgebern, Arbeitsverträge, Mietverträge usw.) können Sie einen Notar aufsuchen, die Ausstellung einer beglaubigten Kopie beauftragen und anschließend die Apostille für die Unterschrift des Notars einholen. Dies geschieht z. B. wenn Sie in einem privaten Krankenhaus arbeiten und keine Apostille von der Bezirksregierung erhalten können.
Das griechische Ehefähigkeitszeugnis wird von der Stadt oder Gemeinde ausgestellt, in der Sie in Griechenland gemeldet sind. Dazu füllen Sie einen Antrag bzw. eine Vollmacht auf dem griechischen Konsulat aus (https://www.mfa.gr/germany/images/stories/services/forms/22.pdf).
Dort wird vor Ort die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt. Durch den Antrag bevollmächtigen Sie eine Person in Griechenland, für Sie das Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen und zu empfangen. Diesen Antrag senden Sie anschließend an die bevollmächtigte Person in Griechenland (siehe https://www.mfa.gr/germany/eservices/lexiarkheio/ekdose-adeias-politikou-gamou-telese-politikou-gamou-sto-geniko-proxeneio.html).